Tätigkeitsfelder

Das Fachbüro für Nachlass & Rechtsfürsorge besteht seit 2016 und ist überwiegend in folgenden Tätigkeitsfeldern aktiv:

Nachlass­pflegschaft

(durch ein Nachlassgericht bestellt)

Nachlass­verwaltung

(durch ein Nachlassgericht bestellt)

Testaments­vollstreckung

(durch ein Nachlassgericht bestellt oder testamentarisch angeordnet)

Nachlass­abwicklung

(durch einen Erben / eine Erbengemeinschaft beauftragt)

Rechtliche Betreuung / Ergänzungsbetreuung 

(auf Vorschlag einer Betreuungsbehörde durch ein Betreuungsgericht bestellt)

Assistenz sowie Verwaltung privater Vermögen

Gründung und Management von Stiftungen / Treuhand­stiftungen

nachlassbedingte Mediation

Ihr Team

  • zertifizierter Testamentsvollstrecker
  • zertifizierter Nachlasspfleger
  • Rechtlicher Betreuer
  • Certified Senior Estate Planner
  • Bankbetriebswirt (SBW)
  • Mitglied im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V.
  • Mitglied im Verein Estate Planner Deutschland (vepd) e.V.
  • zertifizierter Testamentsvollstrecker
  • Certified Senior Estate Planner
  • Wirtschaftsmediator (IHK)
  • Bankbetriebswirt (ADG)
  • Vorstand der VR-Stiftung für Bürger am Bayerischen Bodensee (2009-2023)
  • Ehrenvorstand der VR-Stiftung für Bürger am Bayerischen Bodensee

Nachlasspflegeschaft

Sehr geehrte Rechtspflegerin,
sehr geehrter Rechtspfleger,

 

Sie suchen einen qualifizierten Nachlasspfleger in der Bodenseeregion? Als zertifizierter Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker bin ich Mitglied im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V.. Dadurch verfüge ich auch über einen tätigkeitsspezifischen Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:

Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Vertrauens­schaden­versicherung

Haftpflicht für Schäden an Sonder­eigentum an Haus- und Grundbesitz.

Einen Nachweis über das BDN - Versicherungskonzept lasse ich Ihnen selbstverständlich gerne zukommen. Bei Aufnahme in den BDN e. V. habe ich durch Vorlage einer positiven SCHUFA-Bonitätsauskunft nachgewiesen, dass ich nach meiner Vermögenslage zur Führung von Pflegschaften geeignet bin (§ 1779 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Generationen­beratung

Hier zeige ich Ihnen die mögliche Auswirkungen eines Sterbefalles oder einer Geschäftsunfähigkeit innerhalb Ihrer Familie auf Ihr Vermögen (Guthaben / Verbindlichkeiten, Immobilien sowie Betriebe / Unternehmen) auf. Es ist das Ziel, für Sie selbst und für Ihre Angehörige klare, rechtssichere Verhältnisse zu schaffen und Ihre Selbstbestimmtheit sicherzustellen. Durch eine kluge Regelung des "letzten Willens"erhalten Sie den Familienfrieden und bauen zudem einer konfliktbehafteten Erbengemeinschaft vor. Bei juristischen / steuerlichen Beurteilungen bedienen wir uns spezialisierten Juristen / Steuerberater unseres Netzwerkes. 

Wer im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die eigenen Interessen wahren möchte, auch wenn er handlungs- und entscheidungsunfähig werden sollte, benötigt geeignete Vollmachten und Verfügungen. Auch jüngere Menschen sollten sich Gedanken über die Zukunft machen. Ich unterstütze Sie dabei, die in Ihrer persönlichen Lebenssituation für Sie geeigneteste Art von Vollmachten zu finden.

Wer sein Vermögen hart erarbeitet hat, der möchte auch sicherstellen, dass es in die richtigen Hände übergeht. Wussten Sie, dass durch eine gezielte Planung Ihrer persönlichen Finanzsituation künftige Steuerlasten oftmals optimiert werden können?

Das Wort „Testamentsvollstreckung“ klingt hart und sachlich. Doch dahinter verbirgt sich ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortung. Ich unterstütze Sie dabei, den geordneten Übergang Ihres Vermögens und Ihrer Sachwerte an die Wunscherben sicherzustellen. Dabei sehe ich es als meine wichtigste Aufgabe an, Ihren letzten Willen umzusetzen.

Nach dem Todesfall muss vieles geregelt und geordnet werden. Erbauseinandersetzungen können sich in der Praxis oft als recht schwierig erweisen. Angehörige sind mit diesen Aufgaben in einer emotional belasteten Ausnahmesituation schnell überfordert, da ihnen neben dem nötigen Wissen und der Erfahrung schlichtweg die Zeit fehlt. Mein Rat: Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Trauer. Ich kümmere mich unabhängig und neutral um die Nachlassabwicklung. 

Ich zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Ihr Schaffen in einer eigenen Stiftung oder Treuhandstiftung über Ihren Tod hinaus nachhaltig fortbesteht. Sie legen zu Lebzeiten fest, was, wen und wie Sie fördern möchten. Die Vermögenshöhe, die Sie in Ihre Stiftung einbringen, ist dabei unerheblich.